- Arbeitsstellen von längerer Dauer
- Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Beleuchtung
- Verkehrsführung, Regelpläne
- Verkehrsführung in Anschlussstellenbereichen
- Höchstgeschwindigkeiten
- Transportable Schutzeinrichtungen gemäß DIN EN 1317
- Anforderungen, Einsatzbereiche
- BASt-Prüfung (Aufhaltestufe, Wirkungsbereich, Anprallheftigkeitsstufe)
- Praktischer Einsatz
- INTENSIVE praxisbezogene Einweisung und Sensibilisierung in die besonderen Gefahren des Arbeitsplatzes "Autobahn"
- Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
- Stationäre / bewegliche Baustellen
- Absperrtafeln, Vorwarntafeln und weitere Vorwarneinrichtungen – Arten, Einsatzbereiche
- Praktische Durchführung – Auf- u. Abbau, Sicherheitsabstände, Längsabsicherung, etc.
- Regelpläne und deren praxisgerechte Umsetzung, besonderes hinsichtlich des enormen Gefahrenpotentials
- Praktische Umsetzung der Sicherung in Bereich von Anschlussstellen, Autobahnkreuzen, etc.
- Ausführung von Nachtbaustellen – Regelpläne, besondere Gefahrenlage bei Nacht
Hinweis
Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum müssen unter Anwendung verschiedenster Rechtsgrundlagen abgesichert werden. Dies dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer, aber auch den Menschen, die auf der Baustelle arbeiten.
Die Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen auf Straßen (ZTV-SA 97) verlangen vom namentlich in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannten "Verantwortlichen" einer Arbeitsstellenabsicherung den Nachweis der Eignung und der Qualifikation.
Diesen Nachweis muss der "Verantwortliche" führen und er ist ausschließlich durch Teilnahme an einem
gemäß MVAS 99 durchgeführten Seminar zu erlangen.
Das Fehlen dieses Nachweises kann bei öffentlichen Vergaben zur Folge haben, daß das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.
(Auszug aus dem Schreiben des Bundesministerium für Verkehr)
Aber auch Verkehrsbehörden verlangen immer öfter vom Antragsteller einer verkehrsrechtlichen Anordnung
diesen Qualifikationsnachweis.
Doch nicht zuletzt ist es wichtig, eine Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum nach den Regeln der Technik zu sichern
und zu unterhalten, da man sonst als Beteiligter im Schadensfall unter Umständen mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen muß.
Und „Beteiligte" sind nicht nur die ausführenden Firmen, sondern auch alle, die überwachend tätig sind, wie:
Ingenieurbüros, Auftraggebende Dritte (Stadtwerke, Versorgungsunternehmen, etc.), sowie Gemeinden und
Straßenbaubehörden als Verkehrssicherungspflichtige.
In einem 1-tägigen Seminar (Innerorts-, Außerortsstraßen) oder 2-tägigen Seminar, (alle Straßen, incl. Autobahnen) kann Ihnen oder Ihren Mitarbeitern von kompetenter Seite diese Qualifikation vermittelt und der Nachweis ausgestellt werden.
Die Schulung kann als Inhouse-Seminar bei Ihnen im Hause durchgeführt werden, was Ihnen weite Anfahrten ersparen kann. Es sind grundsätzlich äußerst kurzfristige Termine, auch an Samstagen möglich.
Oder melden Sie sich einfach bei einem unserer nächsten offenen Seminartermine an.