Bundesministerium
für Verkehr, Bonn, 16. Oktober 2000 Oberste Straßenbaubehörden der Länder n a c
h r i c h t 1 i c h: Betr.:
Arbeitsstellen an Straßen; Bezug: 2. Mein
Allgemeines Rundschreiben Nr. 19/1999 vom 16. August 1999 Mit der Einführung des "Merkblattes über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/1999 ist für das Aufstellen der Verdingungsunterlagen ab dem 1. Januar 2001 bei allen im Bundesfernstraßenbau in Frage kommenden Fällen folgende Regelung in die "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unter Abschnitt 11 aufzunehmen: "Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt." Mit der Forderung nach einem Qualifikationsnachweis soll analog zu anderen Bereichen des Bauwesens eine bessere Ausbildung in den Unternehmen durchgesetzt werden, um so den gestiegenen Anforderungen an die Verkehrssicherheit bei Bauarbeiten unter fließendem Verkehr nachkommen zu können. Zwar konnte die Verkehrssicherheit in Arbeitsstellen an Straßen in den letzten Jahren durch die der RSA und den ZTV-SA verbessert werden, bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben und beim Betrieb von Arbeitsstellen sind jedoch weiterhin verkehrssicherheitsrelevante Defizite festzustellen. Das MVAS
richtet sich mit seinen Schulungsinhalten jedoch nicht nur an den
Auftragnehmer, sondern an alle, die an der Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen
beteiligt sind. Im Hinblick auf die Zielsetzung des MVAS würde
ich es daher begrüßen, wenn auch die anderen, im MVAS angesprochenen
Beteiligten in den Unternehmen und in den Behörden entsprechende
Schulungsangebote annehmen würden, auch wenn für diese Qualifikationsnachweise
nicht vorgeschrieben sind.
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